Ausländer*innenkommission

Aus Wiki der verfassten Studierendenschaft
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Gruppe der ausländischen Studierenden besteht aus allen eingeschriebenen Studierenden und den Studierenden des Studienkollegs, die eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen. Die ausländischen Studierenden organisieren sich als eigenständiger Teil der verfassten Studierendenschaft. Sie gliedert sich in folgende Organe:

Ausländer*innenvollversammlung[Bearbeiten]

Die Ausländer*innenvollversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium der Ausländer*innenkommission. Sie trifft politische Grundsatzentscheidungen und kontrolliert den ständigen Ausländer*inennausschuss sowie die Ausländer*innensprecher*innen. Sie wählt den ständigen Ausländer*innenausschuss und beschießt den Haushaltsplan der Ausländer*innenkommission. Alle ausländischen Studierenden der LUH und des Studienkollegs sind Stimm- und Antragsberechtigt.

ständiger Ausländer*innenausschuss[Bearbeiten]

Der ständige Ausländer*innenausschuss besteht aus 5 von der Ausländer*innenvollversammlung gewählten Mitgliedern. Er kontrolliert die Ausländer*innensprecher*innen sowie die Einhaltung des Haushaltsplans und beschließt inhaltliche, organisatorische sowie grundsätzliche Anträge. Der Ausländer*innenausschuss wird durch die Ausländer*innensprecher*innen eingeladen und findet mindestens 3 Mal im Semester statt. Er hat ein Vetorecht gegenüber den Ausländer*innensprecher*innen.

Ausländer*innensprecher*innen[Bearbeiten]

Es gibt zwei Ausländer*innensprecher*innen, die bei den Hochschulwahlen direkt von den ausländischen Studierenden gewählt werden. Sie setzen die Beschlüsse der Ausländer*innenvollversammlung und des ständigen Ausländer*innenausschuss um. Sie berichten regelmäßig der Hochschulöffentlichkeit von ihrer Arbeit und entscheiden über alle Fragen im Konsensprinzip.