Konstituierung von Fachgruppen

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Dieser Leitfaden soll eine Richtlinie aufzeigen, wie nach der Satzung ordnungsgemäß Fachräte konstituiert und Fachgruppen gebildet werden können. Eine Fachgruppe ist ein Zusammenschluss von Studierenden mit bestimmten Studiengangsabschlüssen. Sie kann innerhalb einer Fakultät gegründet werden und untersteht dann dem entsprechenden Fachschaftsrat alternativ sind auch Fakultätsübergreifende Fachgruppen möglich.

Begriffsklärung[Bearbeiten]

Die Fachschaft[Bearbeiten]

Als Fachschaft wird der Zusammenschluss von allen Studierenden einer Fakultät bezeichnet. Grundsätzlich können Studierende Mitglied in mehreren Fachschaften sein, wenn sie in mehreren Studiengängen eingeschrieben sind. Wahlberechtigt sind sie jedoch nur in einer Fachschaft ihrer Wahl.

Der Fachschaftsrat[Bearbeiten]

Der Fachschaftsrat kümmert sich um die Belange der Fachschaft. Er wird in geheimen, gleichen direkten und freien Wahl für 2 Semester gewählt. Er besteht aus mindestens 5 Mitgliedern und je 1 Mitglied für 100 Studierende und konstituiert sich spätestens 3 Wochen nach der Wahl. Die Vorlesungsfreie Zeit gilt dabei als ein Tag. Auf der Konstituierenden Sitzung wählt er einen Vorsitz aus seiner Mitte und die Delegation für den Studentischen Rat. Über die Gelder bestimmt die Finanzordnung.

Der Rücktritt[Bearbeiten]

Ein Mitglied scheidet aus dem Fachschaftsrat aus bei: Exmatrikulation oder schriftlichem Rücktritt gegenüber dem Präsidium und dem Wahlamt. Bei einem Rücktritt rückt die auf der Liste nächstplazierte Person nach.

Die Geschäftsordnung[Bearbeiten]

Jedes Organ gibt sich eine Geschäftsordnung. Dabei soll insbesondere geregelt werden: Bestimmungen über die Einberufung, die Niederschrift (Protokoll), Aufrechterhaltung der Ordnung, Abstimmungs- und Wahlverfahren. (siehe Satzung der Studierendenschaft §6b) Solange ein Organ sich noch keine Satzung gegeben hat gilt die Geschäftsordnung des Studentischen Rates entsprechend. Eine beschlossene Geschäftsordnung ist dem AStA zu übermitteln. Der AStA macht diese allen Studierenden zugänglich.

Die Fachschaftenvollversammlung[Bearbeiten]

Die Fachschaftenvollversammlung ist eine Versammlung aller Mitglieder einer Fachschaft. Gefasste Beschlüsse sind Empfehlungen an den Fachschaftsrat, welche in der darauffolgenden Sitzung zu beraten sind. Fachschaftenvollversammlungen werden durch den Vorsitz des Fachschaftrates einberufen wenn ein Drittel der Mitglieder des Fachschaftsrates das fordern oder 1% aller Mitglieder der Fachschaft einen Schriftlichen Antrag stellen. Die Einladung bzw. Bekanntmachung soll „ortsüblich“ erfolgen. Dabei muss eine vorläufige Tagesordnung bekannt gemacht werden.

Die Fachgruppe[Bearbeiten]

Fachgruppen unterteilen Fachschaften oder vereinen Teile verschiedener Fachschaften. Als Fachgruppen versteht man die Untermenge verschiedener Studierender einer Fachschaft. Sie benötigen einen eindeutigen Namen. Identische Fachgruppen und Fachräte sind nicht möglich. Bei der Gründung einer neuen Fachgruppe ist eine Person zu benennen, welche die Fachratswahlen verantwortlich ist. Wenn ein bestehender Studiengang einer Fachgruppe zugeordnet wird müssen sofort Fachratswahlen stattfinden. Die Zuordnung zu Fachgruppen erfolgt nach den Abschlussarten der Studiengänge. Ein Studiengang wird genau einer Fachgruppe zugeordnet. Der Fachschaftsrat beschließt über die Einrichtung und Änderung fachschaftsinterner Fachgruppen. Fachschaftsübergreifende Fachgruppen bedingen nicht die Einrichtung interner Fachschaftsgruppen.

Die Fachgruppenvollversammlung[Bearbeiten]

Die Fachgruppenvollversammlung muss einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder des Fachrates oder 3% der Studierenden der Fachgruppe dies fordern. Die Ladungsfrist beträgt 7 Tage und muss „ortsüblich“ bekannt gemacht werden.

Der Fachrat[Bearbeiten]

Der Fachrat ist die ständige Vertretung der Studierenden einer Fachgruppe. Für eine Konstituierung bedarf es einer Fachratswahl, welche analog zur Fachgruppenvollversammlung einmal jährlich zu Beginn des Semesters einberufen wird. Bei der Fachratswahl werden Finanzverantwortliche gewählt. Nach der Fachratswahl muss die Fachgruppe durch einen Fachschaftsrat oder den StuRa bestätigt werden.

Einladung zu einer Wahl[Bearbeiten]

Für Fachräte sind Wahlversammlungen notwendig, da nicht wie bei Fachschaftsräten vom Wahlamt Wahlen durchgeführt werden.

  • Einladen dürfen alle, bei bestehenden Fachräten bevorzugt gewählte Mitglieder.
  • Die Einladung muss 7 Tage vorher ortsüblich bekannt gemacht werden, d.h. durch Aushang an schwarzen Brettern, über Email-Verteilern etc.
  • Die Einladung muss definieren, für welche Fachgruppe eingeladen wird, also den Studiengang und die Abschlussart enthalten. Darüber hinaus müssen Ort, Zeit und Datum der Sitzung angegeben werden.

Wahl des Fachrates (analog einer Fachgruppenvollversammlung)[Bearbeiten]

Hier haben alle Studierenden der entsprechenden Studiengänge Stimmrecht. Andere Studierende haben Antragsrecht.

Folgende Tagesordnungspunkte sind notwendig:

  1. Wahl von Sitzungsleitung und Protokollführung.
  2. Festhalten von Einladungsform- und Inhalt.
  3. Festlegen der Tagesordnung.
  4. Beschluss der Geschäftsordnung der Fachgruppenvollversammlung (sofern nicht vorhanden – Achtung: GO bedarf Diskussion).
  5. Bestimmung der Anzahl der Mitglieder.
  6. Wahl der Fachratsmitglieder.
  7. Wahl der Fachratsämter (gemäß Satzung und Finanzordnung müssen Finanzreferent*in, Kassenwart*in und ein weiteres Referat gewählt werden, diese dürfen nicht personenidentisch besetzt werden). Neben Kasse und Finanzen können weitere Ämter (abhängig von der Geschäftsordnung der Fachgruppenvollversammlung) hier oder in der Konstituierenden Sitzung des Fachrates aus dem Kreis der gewählten Mitglieder gewählt werden.
  8. Abschluss der Fachratswahl: Unterschriften möglichst aller TeilnehmerInnen, mindestens Sitzungsleitung.

Konstituierende Sitzung des Fachrates[Bearbeiten]

Die erste Sitzung des neu gewählten Fachrates. Es kann sich anbieten die Wahl und die konstituierende Sitzung am selben Tag hintereinander durchzuführen.

  1. Wahl von Sitzungsleitung und Protokollant*in.
  2. Festlegen der Tagesordnung.
  3. Beschluss der Geschäftsordnung des Fachrates.
  4. Wahl weiterer Ämter nach Bedarf und nach Geschäftsordnung, wenn nicht bereits bei FGVV (B.7) geschehen.
  5. Abschluss der Konstiutierenden Sitzung.

Weiteres Vorgehen[Bearbeiten]

  1. Fachgruppen müssen vom übergeordneten Fachschaftsrat bestätigt werden. Bei fakultätsübergreifenden Fachschaftsräten bietet sich eine Bestätigung durch den StuRa an.
  2. Die Protokolle und die Geschäftsordnung des Fachrates müssen beim AStA eingereicht werden um finanzielle Mittel zu erhalten. Dazu reicht eine Email an fachschaften@asta-hannover.de.
  3. Beginn der Arbeit des Fachrates (regelmäßige Sitzungen, Aktionen etc.)

FAQ[Bearbeiten]

Müssen FR-Mitglieder gewählt werden?[Bearbeiten]

Ja, Fachratsmitglieder müssen gewählt werden. Während Mitglieder der Fachschaftsräte bei den Uniwahlen gewählt werden, muss für Fachräte eine Wahl analog zu einer sogenannten Fachgruppenvollversammlung durchgeführt werden. Das bedeutet, dass durch einen Aushang oder ähnliches alle Mitglieder der betreffenden Studiengänge über ein Treffen informiert werden müssen, auf dem mindestens die Verantwortlichen für Kasse und Finanzen gewählt werden.

Was ist ein offener Fachrat?[Bearbeiten]

Bei einem offenen Fachrat sind alle Studierenden der betreffenden Studiengänge stimmberechtigt. Dies kann in der GO des Fachrates festgelegt werden. Es ist sinnvoll bei Finanzfragen nur gewählten Mitgliedern ein Stimmrecht zu geben. Diese Art von basisdemokratischer Öffnung hilft dabei mehr Leute in die Hochschulpolitik einzubinden und wird dem Rätecharakter unserer Studierendenschaft am besten gerecht.

Ist Konstituierung und Wahl eines Fachrates das gleiche?[Bearbeiten]

Nein, die Wahl funktioniert analog zu einer Fachgruppenvollversammlung. Ist der Fachrat gewählt, kann die Vollversammlung beendet und die erste Fachratssitzung und damit die Konstituierung begonnen werden. Dabei sind getrennte Protokolle anzulegen. Es handelt sich um zwei Sitzungen, auch wenn sie direkt hintereinander stattfinden. Bitte nicht vergessen die Protokolle im Anschluss an den AStA zu senden, sonst gibt es kein Geld. Eine Email ist ausreichend.

Findet die Konstituierung jedes Semester statt?[Bearbeiten]

Nein, laut Satzung Konstituieren sich Fachräte für ein Jahr. Analog zu den Uniwahlen, die auch nur einmal im Jahr stattfinden. Kassen sind allerdings getrennt nach Semestern einzureichen.

Wieso sagen eigentlich immer alle Fachschaft?[Bearbeiten]

Keine Ahnung. Laut Satzung heißt der Zusammenschluss von Studiengängen Fachgruppe und das entsprechende Vertretungsorgan Fachrat. Als Fachschaft werden formell eigentlich nur alle Studierenden einer Fakultät bezeichnet. Diese werden von den Fachschaftsräten vertreten, die bei den Uniwahlen gewählt werden.

Also wir sehen uns ja als unpolitischen Fachrat. Alles andere wäre ja auch undemokratisch11!elf[Bearbeiten]

Bei einem FR handelt es sich um ein politisches Organ der stud. Selbstverwaltung. Die Aufgabe dieses Organs ist es per Definition sich politisch zu äußern. Die verfasste Studierendenschaft genießt laut dem Niedersächsischen Hochschulgesetz ein politsches Mandat und einen politischen Bildungsauftrag. Damit sind gesellschaftspolitische Äußerungen sogar explizit erlaubt. Eine Trennung zwischen Hochschulpolitik und allgemeiner Politik ist ohnehin nicht möglich und nicht sinnvoll. Es handelt sich bei Fachräten eben nicht um Biergärten oder Partykollektive, sondern um politische Organe, die sich gerne auch mal mit Professor*innen und anderen Politischen Akteur*innen anlegen dürfen.

Muster[Bearbeiten]

Datei:Einladung zur Wahl.odt

Datei:GO FGVV.odt

Datei:GO FR.odt