Ausländer*innenkommission: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Die | + | Die Gruppe der ausländischen Studierenden besteht aus allen eingeschriebenen Studierenden und den Studierenden des Studienkollegs, die eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen. Die ausländischen Studierenden organisieren sich als eigenständiger Teil der verfassten Studierendenschaft. Sie gliedert sich in folgende Organe: |
− | ==Ausländer* | + | ==Ausländer*innenvollversammlung== |
+ | Alle ausländischen Studierenden der LUH und des Studienkollegs sind Stimm- und Antragsberechtigt. Sie ist das höchste beschlussfassende Gremium der Ausländer*innenkommission, trifft politische Grundsatzentscheidungen und kontrolliert den ständigen Ausländer*inennausschuss sowie die Ausländer*innensprecher*innen. Sie wählt den ständigen Ausländer*innenausschuss und beschießt den Haushaltsplan der Ausländer*innenkommission. | ||
− | ==Ausländer*innenausschuss== | + | ==ständiger Ausländer*innenausschuss== |
+ | Besteht aus 5 von der Ausländer*innenvollversammlung gewählten Mitgliedern. Kontrolliert die Ausländer*innensprecher*innen sowie die Einhaltung des Haushaltsplans. Und beschließt inhaltliche, organisatorische sowie grundsätzliche Anträge. Der Ausländer*innenausschuss wird durch die Ausländer*innensprecher*innen eingeladen und findet mindestens 3 Mal im Semester statt. Hat ein Vetorecht gegenüber den Ausländer*innensprecher*innen. | ||
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+ | ==Ausländer*innensprecher*innen== | ||
+ | Es gibt zwei Ausländer*innensprecher*innen, die direkt von den ausländischen Studierenden gewählt werden. Sie setzen die Beschlüsse der Ausländer*innenvollversammlung und des ständigen Ausländer*innenausschuss um. Sie berichten regelmäßig der Hochschulöffentlichkeit von ihrer Arbeit und entscheiden über alle Fragen im Konsensprinzip. |
Version vom 24. Oktober 2017, 23:12 Uhr
Die Gruppe der ausländischen Studierenden besteht aus allen eingeschriebenen Studierenden und den Studierenden des Studienkollegs, die eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen. Die ausländischen Studierenden organisieren sich als eigenständiger Teil der verfassten Studierendenschaft. Sie gliedert sich in folgende Organe:
Ausländer*innenvollversammlung
Alle ausländischen Studierenden der LUH und des Studienkollegs sind Stimm- und Antragsberechtigt. Sie ist das höchste beschlussfassende Gremium der Ausländer*innenkommission, trifft politische Grundsatzentscheidungen und kontrolliert den ständigen Ausländer*inennausschuss sowie die Ausländer*innensprecher*innen. Sie wählt den ständigen Ausländer*innenausschuss und beschießt den Haushaltsplan der Ausländer*innenkommission.
ständiger Ausländer*innenausschuss
Besteht aus 5 von der Ausländer*innenvollversammlung gewählten Mitgliedern. Kontrolliert die Ausländer*innensprecher*innen sowie die Einhaltung des Haushaltsplans. Und beschließt inhaltliche, organisatorische sowie grundsätzliche Anträge. Der Ausländer*innenausschuss wird durch die Ausländer*innensprecher*innen eingeladen und findet mindestens 3 Mal im Semester statt. Hat ein Vetorecht gegenüber den Ausländer*innensprecher*innen.
Ausländer*innensprecher*innen
Es gibt zwei Ausländer*innensprecher*innen, die direkt von den ausländischen Studierenden gewählt werden. Sie setzen die Beschlüsse der Ausländer*innenvollversammlung und des ständigen Ausländer*innenausschuss um. Sie berichten regelmäßig der Hochschulöffentlichkeit von ihrer Arbeit und entscheiden über alle Fragen im Konsensprinzip.