Bearbeiten von „Ausländer*innenkommission“
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==ständiger Ausländer*innenausschuss== | ==ständiger Ausländer*innenausschuss== | ||
− | + | Besteht aus 5 von der Ausländer*innenvollversammlung gewählten Mitgliedern. Kontrolliert die Ausländer*innensprecher*innen sowie die Einhaltung des Haushaltsplans. Und beschließt inhaltliche, organisatorische sowie grundsätzliche Anträge. Der Ausländer*innenausschuss wird durch die Ausländer*innensprecher*innen eingeladen und findet mindestens 3 Mal im Semester statt. Hat ein Vetorecht gegenüber den Ausländer*innensprecher*innen. | |
==Ausländer*innensprecher*innen== | ==Ausländer*innensprecher*innen== | ||
Es gibt zwei Ausländer*innensprecher*innen, die bei den Hochschulwahlen direkt von den ausländischen Studierenden gewählt werden. Sie setzen die Beschlüsse der Ausländer*innenvollversammlung und des ständigen Ausländer*innenausschuss um. Sie berichten regelmäßig der Hochschulöffentlichkeit von ihrer Arbeit und entscheiden über alle Fragen im Konsensprinzip. | Es gibt zwei Ausländer*innensprecher*innen, die bei den Hochschulwahlen direkt von den ausländischen Studierenden gewählt werden. Sie setzen die Beschlüsse der Ausländer*innenvollversammlung und des ständigen Ausländer*innenausschuss um. Sie berichten regelmäßig der Hochschulöffentlichkeit von ihrer Arbeit und entscheiden über alle Fragen im Konsensprinzip. |