Konstituierung von Fachgruppen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki der verfassten Studierendenschaft
Wechseln zu: Navigation, Suche
(AG Satzung)
 
Zeile 5: Zeile 5:
 
# Einladen dürfen alle, bei bestehenden Fachräten bevorzugt gewählte Mitglieder.
 
# Einladen dürfen alle, bei bestehenden Fachräten bevorzugt gewählte Mitglieder.
 
# Die Einladung muss 7 Tage vorher ortsüblich bekannt gemacht werden, d.h. durch Aushang an schwarzen Brettern, über Email-Verteilern etc.
 
# Die Einladung muss 7 Tage vorher ortsüblich bekannt gemacht werden, d.h. durch Aushang an schwarzen Brettern, über Email-Verteilern etc.
# Die Einladung muss definieren, für welche Fachgruppe eingeladen wird, also den Studiengang und die Abschlussart enthalten. Darüber hinaus müssen Ort, Zeit und Datum
+
# Die Einladung muss definieren, für welche Fachgruppe eingeladen wird, also den Studiengang und die Abschlussart enthalten. Darüber hinaus müssen Ort, Zeit und Datum der Sitzung angegeben werden.
der Sitzung angegeben werden.
 
  
 
== Wahl des Fachrates (analog einer Fachgruppenvollversammlung) ==
 
== Wahl des Fachrates (analog einer Fachgruppenvollversammlung) ==

Version vom 30. Mai 2017, 00:45 Uhr

Dieser Leitfaden soll eine Richtlinie aufzeigen, wie nach der Satzung ordnungsgemäß Fachräte konstituiert und Fachgruppen gebildet werden können.

Einladung

  1. Einladen dürfen alle, bei bestehenden Fachräten bevorzugt gewählte Mitglieder.
  2. Die Einladung muss 7 Tage vorher ortsüblich bekannt gemacht werden, d.h. durch Aushang an schwarzen Brettern, über Email-Verteilern etc.
  3. Die Einladung muss definieren, für welche Fachgruppe eingeladen wird, also den Studiengang und die Abschlussart enthalten. Darüber hinaus müssen Ort, Zeit und Datum der Sitzung angegeben werden.

Wahl des Fachrates (analog einer Fachgruppenvollversammlung)

  1. Wahl von Sitzungsleitung und Protokollführung.
  2. Festhalten von Einladungsform- und Inhalt.
  3. Festlegen der Tagesordnung.
  4. Beschluss der Geschäftsordnung der Fachgruppenvollversammlung (sofern nicht vorhanden – Achtung: GO bedarf Diskussion).
  5. Bestimmung der Anzahl der Mitglieder.
  6. Wahl der Fachratsmitglieder.
  7. Wahl der Fachratsämter (gemäß Satzung und Finanzordnung müssen Finanzreferent*in, Kassenwart*in und ein weiteres Referat gewählt werden, diese dürfen nicht personenidentisch besetzt werden). Neben Kasse und Finanzen können weitere Ämter (abhängig von der Geschäftsordnung der Fachgruppenvollversammlung) hier oder in der Konstituierenden Sitzung des Fachrates aus dem Kreis der gewählten Mitglieder gewählt werden.
  8. Abschluss der Fachratswahl: Unterschriften möglichst aller TeilnehmerInnen, mindestens Sitzungsleitung.

Konstituierende Sitzung des Fachrates

  1. Wahl von Sitzungsleitung und Protokollant*in.
  2. Festlegen der Tagesordnung.
  3. Beschluss der Geschäftsordnung des Fachrates.
  4. Wahl weiterer Ämter nach Bedarf und nach Geschäftsordnung, wenn nicht bereits bei FGVV (B.7) geschehen.
  5. Abschluss der Konstiutierenden Sitzung.

Weiteres Vorgehen

  1. Bestätigung der vertretenen Fachgruppe durch den Fachschaftsrat (FSR).
  2. Einreichen des Protokolls beim AStA zwecks Finanzen.
  3. Beginn der Arbeit der Fachrates (regelmäßige Sitzungen, Aktionen etc.)