Konstituierung von Fachgruppen

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Dieser Leitfaden soll eine Richtlinie aufzeigen, wie nach der Satzung ordnungsgemäß Fachräte konstituiert und Fachgruppen gebildet werden können. Eine Fachgruppe ist ein Zusammenschluss von Studierenden mit bestimmten Studiengangsabschlüssen. Sie kann innerhalb einer Fakultät gegründet werden und untersteht dann dem entsprechenden Fachschaftsrat alternativ sind auch Fakultätsübergreifende Fachgruppen möglich.

Einladung zu einer Wahl

Für Fachräte sind Wahlversammlungen notwendig, da nicht wie bei Fachschaftsräten vom Wahlamt Wahlen durchgeführt werden.

  • Einladen dürfen alle, bei bestehenden Fachräten bevorzugt gewählte Mitglieder.
  • Die Einladung muss 7 Tage vorher ortsüblich bekannt gemacht werden, d.h. durch Aushang an schwarzen Brettern, über Email-Verteilern etc.
  • Die Einladung muss definieren, für welche Fachgruppe eingeladen wird, also den Studiengang und die Abschlussart enthalten. Darüber hinaus müssen Ort, Zeit und Datum der Sitzung angegeben werden.

Wahl des Fachrates (analog einer Fachgruppenvollversammlung)

Hier haben alle Studierenden der entsprechenden Studiengänge Stimmrecht. Andere Studierende haben Antragsrecht.

Folgende Tagesordnungspunkte sind notwendig:

  1. Wahl von Sitzungsleitung und Protokollführung.
  2. Festhalten von Einladungsform- und Inhalt.
  3. Festlegen der Tagesordnung.
  4. Beschluss der Geschäftsordnung der Fachgruppenvollversammlung (sofern nicht vorhanden – Achtung: GO bedarf Diskussion).
  5. Bestimmung der Anzahl der Mitglieder.
  6. Wahl der Fachratsmitglieder.
  7. Wahl der Fachratsämter (gemäß Satzung und Finanzordnung müssen Finanzreferent*in, Kassenwart*in und ein weiteres Referat gewählt werden, diese dürfen nicht personenidentisch besetzt werden). Neben Kasse und Finanzen können weitere Ämter (abhängig von der Geschäftsordnung der Fachgruppenvollversammlung) hier oder in der Konstituierenden Sitzung des Fachrates aus dem Kreis der gewählten Mitglieder gewählt werden.
  8. Abschluss der Fachratswahl: Unterschriften möglichst aller TeilnehmerInnen, mindestens Sitzungsleitung.

Konstituierende Sitzung des Fachrates

Die erste Sitzung des neu gewählten Fachrates. Es kann sich anbieten die Wahl und die konstituierende Sitzung am selben Tag hintereinander durchzuführen.

  1. Wahl von Sitzungsleitung und Protokollant*in.
  2. Festlegen der Tagesordnung.
  3. Beschluss der Geschäftsordnung des Fachrates.
  4. Wahl weiterer Ämter nach Bedarf und nach Geschäftsordnung, wenn nicht bereits bei FGVV (B.7) geschehen.
  5. Abschluss der Konstiutierenden Sitzung.

Weiteres Vorgehen

  1. Fachgruppen müssen vom übergeordneten Fachschaftsrat bestätigt werden. Bei fakultätsübergreifenden Fachschaftsräten bietet sich eine Bestätigung durch den StuRa an.
  2. Die Protokolle und die Geschäftsordnung des Fachrates müssen beim AStA eingereicht werden um finanzielle Mittel zu erhalten. Dazu reicht eine Email an fachschaften@asta-hannover.de.
  3. Beginn der Arbeit des Fachrates (regelmäßige Sitzungen, Aktionen etc.)

Muster